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Produkte zum Begriff Mieter:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
    Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten

    Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.

    Preis: 24.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter
    Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter

    Mit dem RechtsBerater für Vermieter schützen Sie Ihr Eigentum mit wenig Aufwand. Sie sichern sich Ihre Ansprüche gegen alle, mit denen Sie als Vermieter zu tun haben: Mieter, Handwerker und Behörden.

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  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Vermietungsassistent|Muster Mietvertrag|Muster Nebenkostenabrechnung
    Der Vermietungsassistent|Muster Mietvertrag|Muster Nebenkostenabrechnung

    Set mit allen Formularen und Mustern, die Sie als Vermieter brauchen – u.a. Mietvertrag, Kündigung, Nebenkostenabrechnung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen| Ratgeber Immobilienkauf|Wohnung kaufen Tipps
    Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen| Ratgeber Immobilienkauf|Wohnung kaufen Tipps

    Was Sie von Auswahl bis Versicherung beim Immobilienkauf beachten müssen

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • WISO Vermieter 2024
    WISO Vermieter 2024

    WISO Vermieter 2024: Die ultimative Lösung für Ihre Immobilienverwaltung Umfassende Verwaltung Ihrer Immobilien mit WISO Vermieter 2024 WISO Vermieter 2024 bietet eine vollständige und benutzerfreundliche Softwarelösung, die speziell für private Vermieter konzipiert wurde. Mit dieser Software können Sie alle Aspekte Ihrer Vermietung, von der Nebenkostenabrechnung bis zur Verwaltung von Mietverträgen, effizient und zuverlässig handhaben. WISO Vermieter 2024 ist Ihr Partner für eine problemlose und korrekte Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten für das Jahr 2023. Automatisierte Abrechnung für bis zu 5 Wohneinheiten Standardmäßig unterstützt WISO Vermieter 2024 die Abrechnung von bis zu 5 Wohneinheiten, was für die meisten privaten Vermietungsszenarien ausreichend ist. Diese Kapazität kann bei Bedarf gegen einen Aufpreis erweitert werden, was Ihnen Flexibilität und Skalierbarkeit f...

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  • WISO Vermieter 2023
    WISO Vermieter 2023

    WISO Vermieter 2023 ist eine umfassende Softwarelösung für Vermieter von Immobilien. Mit diesem Programm können Vermieter ihre Verwaltungsaufgaben effektiv und zeitsparend erledigen. Die Software verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche, die es auch unerfahrenen Nutzern ermöglicht, schnell und einfach mit der Anwendung zu arbeiten. Die verschiedenen Funktionen von WISO Vermieter 2023 sind übersichtlich in einzelnen Modulen organisiert. Ein wichtiger Bestandteil der Software ist das Modul "Mietverwaltung". Hier können Vermieter alle Daten ihrer Mieter, wie Mietverträge, Miethöhen, Kündigungsfristen und Kautionen verwalten. Auch die Erstellung von Mietverträgen ist mit der Software möglich. Das Modul "Buchhaltung" ist ein weiteres wichtiges Feature von WISO Vermieter 2023. Hier können Vermieter alle Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf ihre Immobilien verwalten. Die Software bietet...

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Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


  • Hat Mieter Anspruch auf Übergabeprotokoll?

    Hat Mieter Anspruch auf Übergabeprotokoll? Ja, Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Mietwohnung bei Ein- und Auszug dokumentiert. Dies dient dazu, eventuelle Schäden oder Mängel festzuhalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden und im Idealfall auch Fotos enthalten. Mieter sollten darauf bestehen, ein solches Protokoll anzufertigen, um ihre Rechte zu schützen.

  • Was wenn der Mieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt?

    Was passiert, wenn der Mieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt? In diesem Fall kann der Vermieter das Protokoll alleine unterzeichnen und dem Mieter eine Kopie zukommen lassen. Es ist jedoch ratsam, den Mieter dazu zu bewegen, das Protokoll ebenfalls zu unterschreiben, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte der Mieter die Unterschrift verweigern, kann der Vermieter eventuelle Mängel oder Schäden fotografisch dokumentieren und diese dem Protokoll beifügen. Es ist wichtig, dass beide Parteien das Übergabeprotokoll akzeptieren, um im Streitfall eine klare Grundlage zu haben.

  • Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

    Ein Übergabeprotokoll ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sehr empfehlenswert, um Streitigkeiten und Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden. Es dient als schriftlicher Nachweis über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe und Rückgabe. Zudem können eventuelle Mängel oder Schäden dokumentiert werden, um späteren Ärger zu vermeiden. Ein Übergabeprotokoll bietet somit beiden Parteien Sicherheit und Klarheit über den Zustand der Immobilie. Es ist daher ratsam, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um eventuelle Konflikte zu vermeiden.

  • Wer bekommt das Übergabeprotokoll?

    Das Übergabeprotokoll wird in der Regel vom Auftragnehmer oder Dienstleister erstellt und dem Auftraggeber übergeben. Es dient dazu, den ordnungsgemäßen Abschluss eines Projekts oder einer Dienstleistung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Das Übergabeprotokoll kann auch anderen beteiligten Parteien wie beispielsweise Projektmitarbeitern, Lieferanten oder Subunternehmern zur Verfügung gestellt werden, um den Projektabschluss transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Es ist wichtig, dass das Übergabeprotokoll von allen beteiligten Parteien sorgfältig geprüft und unterzeichnet wird, um Missverständnisse oder Streitigkeiten nach Abschluss des Projekts zu vermeiden. Letztendlich ist das Übergabeprotokoll ein wichtiges Dokument, das die erfolgreiche Abwicklung eines Projekts oder einer Dienstleistung bestätigt und als Grundlage für eventuelle Gewährleistungsansprüche oder weitere Schritte dient.

  • Ist ein Übergabeprotokoll bindend?

    Ein Übergabeprotokoll ist in der Regel bindend, da es den Zustand eines übergebenen Objekts oder einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Es dient als Nachweis für eventuelle Schäden oder Mängel, die bereits vorhanden waren oder während der Nutzung entstanden sind. Das Protokoll kann im Streitfall als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Es ist daher ratsam, das Übergabeprotokoll sorgfältig zu erstellen und von beiden Parteien zu unterzeichnen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Letztendlich hängt die Bindungskraft des Protokolls jedoch von den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen ab.

  • Wer schreibt das Übergabeprotokoll?

    Das Übergabeprotokoll wird in der Regel vom Verkäufer oder Vermieter erstellt, um den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten. Es dient dazu, eventuelle Mängel oder Schäden zu dokumentieren und kann als Nachweis dienen, falls es später zu Streitigkeiten kommt. In manchen Fällen kann auch der Käufer oder Mieter das Übergabeprotokoll erstellen, um sicherzustellen, dass alle vereinbarten Leistungen erfüllt wurden. Letztendlich ist es wichtig, dass beide Parteien das Übergabeprotokoll sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, bevor es unterschrieben wird. Wer letztendlich das Übergabeprotokoll schreibt, hängt also von den individuellen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien ab.

  • Wie verbindlich ist ein Übergabeprotokoll?

    Ein Übergabeprotokoll ist in der Regel ein verbindliches Dokument, das den Zustand eines übergebenen Objekts oder einer Immobilie festhält. Es dient als Nachweis für den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe und kann im Streitfall als Beweismittel dienen. Allerdings ist die Verbindlichkeit eines Übergabeprotokolls auch davon abhängig, ob es von beiden Parteien unterzeichnet wurde und ob es alle relevanten Informationen enthält. Es ist daher ratsam, das Protokoll sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Korrekturen vor der Unterzeichnung vorzunehmen. Letztendlich kann die Verbindlichkeit eines Übergabeprotokolls auch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen abhängen.

  • Wann ist ein Übergabeprotokoll unwirksam?

    Ein Übergabeprotokoll ist unwirksam, wenn es nicht alle wesentlichen Punkte der Übergabe korrekt und vollständig dokumentiert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn wichtige Mängel oder Schäden nicht vermerkt wurden oder wenn vereinbarte Bedingungen nicht eingehalten wurden. Zudem ist ein Übergabeprotokoll unwirksam, wenn es unter Zwang oder unter falschen Angaben erstellt wurde. Auch wenn eine der beteiligten Parteien das Protokoll nicht unterzeichnet hat, kann dies seine Wirksamkeit beeinträchtigen. In solchen Fällen kann das Übergabeprotokoll im Streitfall nicht als verbindlicher Nachweis dienen.

  • Was tun wenn kein Übergabeprotokoll?

    Was tun, wenn kein Übergabeprotokoll vorhanden ist? Zuerst sollte man versuchen, den Zustand der übergebenen Gegenstände oder Räumlichkeiten so genau wie möglich zu dokumentieren. Dies kann beispielsweise durch Fotos oder Videos geschehen. Anschließend sollte man den Vermieter oder Verkäufer kontaktieren und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, kann man sich an eine neutrale Schlichtungsstelle oder im schlimmsten Fall an einen Anwalt wenden, um die Angelegenheit zu klären. Es ist immer wichtig, alle Schritte schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

  • Kann man ohne Übergabeprotokoll einziehen?

    Es wird empfohlen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um den Zustand der Wohnung bei Einzug festzuhalten. Dies dient dazu, eventuelle Schäden oder Mängel zu dokumentieren und späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Ohne ein solches Protokoll kann es schwierig sein, nachträglich Ansprüche geltend zu machen. Es ist daher ratsam, sich vor Einzug mit dem Vermieter auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls zu einigen.

  • Kannst du das Übergabeprotokoll korrigieren?

    Ja, ich kann das Übergabeprotokoll korrigieren. Bitte schicke es mir zu und ich werde es überprüfen und eventuelle Fehler korrigieren.

  • Wie lautet das Übergabeprotokoll bei Auszug?

    Das Übergabeprotokoll bei Auszug ist ein schriftliches Dokument, das den Zustand der Mietwohnung bei der Übergabe an den Vermieter oder dessen Beauftragten festhält. Es dient dazu, eventuelle Schäden oder Mängel zu dokumentieren und Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution zu vermeiden. Das Protokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben werden.

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