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Produkt zum Begriff Besichtigung:


  • RNK Mietvertrag 524 Universal DIN A4 Übergabeprotokoll 2x4Blatt
    RNK Mietvertrag 524 Universal DIN A4 Übergabeprotokoll 2x4Blatt

    RNK Mietvertrag 524 Universal DIN A4 Übergabeprotokoll 2x4Blatt. RNK Mietvertrag DIN A4 selbstdurchschreibend 1 Durchschlag 2 x 2 Bl.

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  • Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

    Preis: 70.60 € | Versand*: 4.75 €
  • RNK Universal-Mietvertrag für Wohnungen mit Übergabeprotokoll VE=10 Stück
    RNK Universal-Mietvertrag für Wohnungen mit Übergabeprotokoll VE=10 Stück

    Universal-Mietvertrag für Wohnungen, mit Übergabeprotokoll, 1 Packung a 10 Stk. Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter Für Wohnungen aller Kategorien und verschiedene Vertragsvarianten, mit Übergabeprotokoll, + Wohnungsgeberbescheinigung Ausführung: selbstdurchschreibend Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt Papierformat: DIN A4 Anzahl der Blätter: 8 Blatt

    Preis: 42.23 € | Versand*: 7.62 €
  • Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
    Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten

    Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.

    Preis: 28.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Was darf Vermieter bei Besichtigung?

    Was darf Vermieter bei Besichtigung? Vermieter dürfen die Mietwohnung besichtigen, um den Zustand zu überprüfen oder potenzielle Mieter zu zeigen. Sie müssen jedoch vorher einen Termin vereinbaren und die Zustimmung des aktuellen Mieters einholen. Während der Besichtigung dürfen Vermieter keine persönlichen Gegenstände durchsuchen oder ohne Erlaubnis Schränke öffnen. Mieter haben das Recht, die Anwesenheit des Vermieters während der Besichtigung zu verlangen.

  • Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen?

    Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen? In der Regel muss ein Vermieter eine Besichtigung mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen. Dies gibt dem Mieter genügend Zeit, um sich auf die Besichtigung vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie zu einem geeigneten Zeitpunkt stattfindet. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Privatsphäre des Mieters respektiert und angemessen ankündigt, um Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen können auch spezifische Regelungen im Mietvertrag festgelegt sein, die die Ankündigungsfrist regeln.

  • Wie kann man eine Immobilie über eine virtuelle Video-Besichtigung besichtigen? Welche Vorteile bietet diese Art der Besichtigung im Vergleich zu einer physischen Besichtigung?

    Man kann eine Immobilie über eine virtuelle Video-Besichtigung mithilfe von 360-Grad-Aufnahmen oder Live-Video-Chats besichtigen. Die Vorteile sind, dass man Zeit und Aufwand spart, flexibler ist bei der Terminvereinbarung und auch aus der Ferne einen realistischen Eindruck von der Immobilie gewinnen kann. Außerdem kann man sich in Ruhe und ohne Druck einen Überblick verschaffen und die Immobilie mehrmals virtuell besichtigen.

  • Kann man die Besichtigung der Wohnung verweigern?

    Ja, als Mieter hat man das Recht, die Besichtigung der Wohnung zu verweigern. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei dringenden Reparaturarbeiten oder wenn der Vermieter einen berechtigten Grund für die Besichtigung hat. In solchen Fällen kann der Vermieter das Recht haben, die Wohnung auch gegen den Willen des Mieters zu betreten.

Ähnliche Suchbegriffe für Besichtigung:


  • Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
    Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?

    Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Mietvertrag f.Garagen 553
    Mietvertrag f.Garagen 553

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    Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.

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  • RNK Gewerberaum-Mietvertrag
    RNK Gewerberaum-Mietvertrag

    Gewerberaum-Mietvertrag 5 Seiten.

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  • Kann man eine Wohnung ohne Besichtigung mieten?

    Es ist möglich, eine Wohnung ohne Besichtigung zu mieten, jedoch ist dies nicht empfehlenswert. Eine Besichtigung ermöglicht es, den Zustand der Wohnung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den eigenen Bedürfnissen entspricht. Ohne eine Besichtigung besteht das Risiko, dass man unerwartete Probleme oder Mängel erst nach dem Einzug feststellt.

  • Wie kann ich eine Besichtigung für die Immobilie vereinbaren? Worauf sollte ich bei einer Besichtigung besonders achten?

    Um eine Besichtigung zu vereinbaren, kontaktiere den Immobilienmakler oder den aktuellen Besitzer direkt. Achte bei der Besichtigung auf den Zustand der Immobilie, mögliche Mängel und die Umgebung. Stelle auch Fragen zu Renovierungen, Instandhaltungskosten und möglichen Nachbarn.

  • Kann der Vermieter draußen warten, während einer Besichtigung?

    Ja, der Vermieter kann draußen warten, während einer Besichtigung. Es ist üblich, dass der Vermieter den Mietinteressenten die Privatsphäre gewährt, um die Wohnung in Ruhe zu besichtigen. Der Vermieter kann jedoch in der Nähe bleiben, um eventuelle Fragen zu beantworten oder weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

  • Wie kann man eine Besichtigung vorbereiten und welche wichtigen Punkte sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie beachten?

    Um eine Besichtigung vorzubereiten, sollte man sich im Vorfeld über den Zustand des Gebäudes informieren, den Grundriss studieren und eine Checkliste mit wichtigen Fragen erstellen. Bei der Besichtigung sollte man auf den Zustand der Bausubstanz, eventuelle Mängel, die Lage, die Infrastruktur und die Nachbarschaft achten. Zudem ist es wichtig, sich über eventuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, die Energieeffizienz und die Kosten im Klaren zu sein.

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